Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Feuerstelle, Stand: Mai 2025

1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Feuerstelle und dem jeweiligen Auftraggeber. Sie sind integraler Bestandteil jedes Auftrags. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

2. Vertraulichkeit und Sorgfalt

Feuerstelle verpflichtet sich, alle übertragenen Aufgaben mit grösstmöglicher Sorgfalt und im Sinne der Zielsetzungen des Auftraggebers auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt.

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Feuerstelle durch klare und rechtzeitige Informationen sowie Anweisungen bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Entsteht durch unterlassene Mitwirkung ein Mehraufwand, wird dieser separat verrechnet.

4. Drittleistungen

Feuerstelle arbeitet projektbezogen mit externen Fachpersonen (z. B. in den Bereichen Programmierung, Fotografie, Produktion) zusammen. Diese Leistungen werden als Drittleistungen in der Offerte ausgewiesen und direkt durch die Drittanbieter dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Auf Wunsch kann Feuerstelle als Generalunternehmerin (GU) auftreten.

5. Urheberrecht und geistiges Eigentum

Sämtliche Ideen und Werke, die durch Feuerstelle entwickelt werden, bleiben geistiges Eigentum von Feuerstelle. Die Urheberrechte werden durch den Auftraggeber anerkannt. Eine Nutzung oder Bearbeitung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.

6. Nutzungsrechte

Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für die einmalige Verwendung des gelieferten Produkts. Für weitergehende oder langfristige Nutzung (z. B. Logos, Erscheinungsbilder) ist eine zusätzliche Vereinbarung erforderlich. Nicht realisierte Entwürfe bleiben im alleinigen Eigentum von Feuerstelle. Bei unerlaubter Nutzung wird eine Konventionalstrafe fällig.

7. Gewährleistung für angelieferte Daten

Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Nutzung aller gelieferten Daten berechtigt ist. Feuerstelle haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen durch vom Auftraggeber bereitgestelltes Material.

8. Aufbewahrung von Daten

Feuerstelle bewahrt wichtige Auftragsunterlagen mindestens ein Jahr nach Projektabschluss auf. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht darüber hinaus keine Aufbewahrungspflicht. Produktionsdaten werden nur auf ausdrücklichen Wunsch herausgegeben.

9. Offerten

Erst-Offerten auf Basis vorläufiger Informationen gelten als unverbindliche Richtpreise. Autorkorrekturen (siehe Punkt 12) sind darin nicht enthalten. Offerten sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Die Abrechnung erfolgt in halben oder ganzen Stunden.

10. Auftragserteilung

Ein Auftrag kann mündlich, schriftlich, per E-Mail oder Brief erfolgen und gilt mit Annahme automatisch als Zustimmung zu diesen AGB. Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos.

11. Gut zur Produktion

Vor Produktionsbeginn erhält der Auftraggeber ein Kontroll-PDF oder eine andere geeignete Form zur Freigabe. Diese Freigabe („Gut zur Produktion“) kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Für nicht gemeldete Fehler übernimmt Feuerstelle keine Haftung.

12. Autorkorrekturen

Autorkorrekturen sind nicht offerierte Änderungen, die auf Wunsch des Auftraggebers nachträglich erfolgen. Sie beinhalten z. B. fehlerhafte Daten oder inhaltliche Änderungen. Solche Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

13. Eigenwerbung

Feuerstelle behält sich das Recht vor, alle entwickelten Arbeiten zur Eigenwerbung zu nutzen (z. B. auf der Website oder in Präsentationen).

14. Preise, Mehrwertsteuer und Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto in CHF, exkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Bei Projekten mit einer Laufzeit über 60 Tage behält sich Feuerstelle das Recht auf Akontozahlungen vor.

15. Auftragsrücktritt oder Reduktion

Bei Reduktion oder Annullierung eines laufenden Projekts hat Feuerstelle Anspruch auf 50 % des vereinbarten Honorars, sofern die Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde. Bereits entstandene Dritt- und Materialkosten trägt der Auftraggeber in voller Höhe.

16. Haftung

Feuerstelle haftet ausschliesslich bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verschulden. Schadenersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

17. Mängelrüge

Gelieferte Leistungen und Produkte sind vom Auftraggeber unmittelbar zu prüfen. Beanstandungen sind innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich zu melden.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Bern (CH).